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11. Streitigkeiten und Auseinandersetzungen



Ein Ratsedikt vom 13. November 1731 sagt: Die Teilnehmer am Markt werden daran erinnert, dass die mit harten Strafen rechnen müssen, die sich "mit ohnbändigem Geschrey, schimpfen, schänden und schmähen (auch theils neuerlich verübten Thätlichkeiten, gegen die Land-Leuthe), sofort bey anbrechenden Tag sich zu bezeugen und hören zu lassen boßhaft erfrechen, daß die dasige Nachbarschaft dadurch beunruhiget und sich bey uns darüber zu beschwöhren Anlaß genommen".
Übertretungen der genannten Ordnung wurden unnachsichtlich mit 6 Schillingen ( nach heutigem Wert ca. 2160 Euro) bestraft, "wovon der Anzeiger den dritten Theil erhielt".

Für die Einhaltung der Marktordnung war die sogenannte Markt- und Feldpolizei zuständig. Sie unterstand dem Rechnei-Amt, mit dem sie warscheinlich wegen der Einziehung der Strafen verbunden war. Ausführendes Organ war der Marktmeister, der schon frühzeitig vorkommt. Entsprechend seiner Machtstellung war er eine allgemein gefürchtete Person, deren Anordnungen man schon im eigenen Interesse gern befolgte. Er hatte für die öffentliche Ordnung auf dem Markt zu sorgen, etwaige Streitigkeiten unter den Markthändlern zu schlichten, ferner über die zu Markt gebrachten Waren zu wachen, sie auf Güte und Gewicht zu prüfen und sie nötigenfalls aus dem Verkehr zu ziehen.

 
Im Jahre 1747 beschwerte sich die Bornheimer Gemeinde darüber, "... daß Frankfurter und Sachsenhäuser Gärtner ihre Leute von ihrem alten Bornheimer Marktplatz an den Häusern zwischen der "Goldenen Waage" und dem "Weissen Bock" in das Floß getrieben hätten und ihnen auch in dieses mit Schelten, Schmähen, Raufen und Schlagen nachdrängten, so dass sie sich teils auf dem Römerberg, teils an der Katharinenpforte und an der Bornheimer Pforte zerstreut hätten; der Rat möge dem Nachdrängen der Sachsenhäuser und der Hockenweiber in daß Floß wehren, letztere auf den Römerberg weisen und dem Marktmeister am nächsten Markttag zur Unterstützung einige Grenadiere mitgeben...".

 


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