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8. "Hocken(weiber)"

Ausser auf den Wochenmärkten hielten die sogenannten "Hocken", meist Frauen kleinerer Handwerker, ihre Waren jeden Tag feil. Sie trieben Kleinhandel mit Eiern, Butter, Käse, Geflügel und Wildpret; sie durften aber kein Gemüse feilbieten. Die Hocken kauften ihre Waren zumeist von den Bauern der umliegenden Dörfer, um sie dann in der Stadt weiterzuverkaufen. Sie sassen auf dem Samstagsberg und hatten im Mittelalter für die städtischen Buden und Bänke einen Jahreszins von 1 1/2 bis 2 Gulden abzugeben.

Die Hausbesitzer unter ihnen durften ihre Ware nur in ihren Häusern verkaufen. Sie spielten eine grosse Rolle, da sie neben dem Wochenmarkt ihre Ware täglich feilboten.


Das Bestreben der Stadtverwaltung, die Bürgerschaft gegen den Aufkauf und die Preistreiberei des Zwischenhandels zu schützen, tritt vielleicht nirgends so deutlich hervor wie bei der Lebensmittelbeschaffung. Für diese war der Wochenmarkt seit altersher die wohlgeregelte Form, welche in ihrem Kampfe gegen das zunehmende ständige Hockenwesen und Krämertum kräftig unterstützt wurde. Es gab kaum eine den Marktverkehr betreffende Verordnung, sei sie aus dem 15. oder 18. Jahrhundert, welche nicht dem Hockenwesen zu Leibe ging. Bereits im Jahre 1405 wurde der Aufkauf von Lebensmitteln verboten und vorgeschrieben, "sie zu Markt kommen zu lassen..." . Die vielen Verordnungen (1423, 1443, 1482, 1488, 1594, 1611, 1616, 1636, 1650, 1663, 1685, 1690 usw.) lassen jedoch ihren geringen Erfolg erkennen.


Hauptsächlich waren die Armen mit dem Einkaufen ihrer Lebensmittel auf die "Hocken" angewiesen, da sie nicht wie die Vermögenderen auf den Wochenmärkten für längere Zeitabschnitte einkaufen konnten.

 Bild zeigt Hockinnen in Originalkleidung des 18. Jhts.
(Foto: Brigita Krause, mit freundlicher Genehmigung Freunde Frankfurt e.V.)

 


 

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