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9. Die Suche nach einem neuen Platz für den Wochenmarkt -
    die Idee eines Hauptmarktes


Eine gewisse Unruhe in die Ordnung der Wochenmärkte brachten jeweils die Messezeiten. Dann wurde der Markt zum Teil auf den Liebfrauenberg und seit 1650 in die Töngesgasse verlegt.
Der Wochenmarkt, der damals ja im wesentlichen nur die Bürgersteige in Anspruch nehmen durfte, erstreckte sich vom Römerberg bis zum Garküchenplatz und war daher wenig übersichtlich. Deshalb suchte die Stadt einen Platz, an dem der Wochenmarkt an einer Stelle zusammengefasst werden konnte.


 Eine solche Möglichkeit glaubte man schliesslich in dem Platz zwischen Hasengasse und Fahrgasse gefunden zu haben; der Polizeipräsident bestimmte ihn im Jahre 1871 versuchsweise als Marktplatz. Nur Spezialmärkte, wie der Fisch-, der Heu- und Strohmarkt sowie der Verkauf von Kartoffeln, sollten weiterhin auf den bisherigen Plätzen verbleiben. Auch der Verkauf von Obst ist nicht auf den neuen Markt und den vorher schon genehmigten Hockenplatz beschränkt; Obst kann auch auf dem Samstagberg (ausser zu den Messezeiten)verkauft werden; außdem auf dem Judenmarkt, Liebfrauenberg, Schillerplatz, Platanenplatz, am Taunustor und am Mainufer gegenüber dem Fahrtor.

Die auf dem neuen Marktplatz feilzubietenden Waren werden auf den Katalog des § 66 der kurz vorher erschienen Gewerbeordnung beschränkt. Dem Versuch, den Wochenmarkt auf dem Platz zwischen Hasen- und Fahrgasse zusammenzuziehen, war eine Zählung auf den verschiedenen Marktplätzen im August 1868 vorausgegangen, die im einzelnen folgendes Ergebnis hatte:
 

  • Samstagsberg: 210 Verkäufer
  • Markt:             134 Verkäufer
  • Domplatz:       125 Verkäufer
  • Weckmarkt:      82 Verkäufer
  • Judenmarkt:    201 Verkäufer
  • Höllgasse und Krautmarkt: 40 Verkäufer
  • Fischergasse und an der Schmittstube: 175 Verkäufer
  • Lämmchen:      59 Verkäufer
  • Hühnermarkt:   41 Verkäufer
  • Garküchenplatz: 157 Verkäufer


Insgesamt: 1224 Verkäufer.

Eine Zählung im Jahre 1873 ergab auch einen  Einblick in die Arten und den Anteil der Waren, die auf dem Wochenmarkt gehandelt wurden:

1. auf dem Markt an der Hasengasse wurden angeboten:

  • Gemüse   auf 540 Plätzen
  • Obst        auf 165 Plätzen
  • Butter und Eier auf 180 Plätzen
  • Käse        auf  18 Plätzen
  • lebendes Geflügel auf 40 Plätzen
  • geschlachtetes Geflügel auf 130 Plätzen
  • Blumen auf 340 Plätzen
  • Korbwaren auf 12 Plätzen
  • Brot - und Backwaren auf 10 Plätzen
  • Milch    auf   2 Plätzen
  • div. Artikel der zum Markt kommenden Landleute auf 3 Plätzen


zusammen auf 1440 Plätzen.

2. auf dem Judenmarkt wurden angeboten:
 

  • Gemüse  auf 90 Plätzen
  • Obst       auf 35 Plätzen
  • Blumen   auf   6 Plätzen
  • lebendes Geflügel auf 4 Plätzen
  • geschlachtetes Geflügel auf 6 Plätzen
  • Eier        auf 4 Plätzen
  • Kienholz und Tannäpfel auf 10 Plätzen
  • Ameiseneier  auf 2 Plätzen
  • Kanarienvögel (Vogelfutter) auf 3 Plätzen


insgesamt auf 160 Plätzen.

Das Polizeipräsidium, das die Zählung durchgeführt hat, stellte bei dieser Gelegenheit fest, dass der Platz an der Hasengasse in seinem Grössenverhältnis den Bedürfnissen nicht entspreche. Es müssten bereits Verkäufer auch im Holzgraben bis zur Fahrgasse, in der Hasengasse und auf dem Trierischen Platz untergebracht werden.


Die Wochenmärkte erfreuten sich schon im 17. und 18. Jahrhundert eines recht lebhaften Zuspruchs der Bevölkerung, so dass zum Schutz der Marktbesucher der Wagenverkehr von den Plätzen ferngehalten werden musste.


Die Abhaltung des Marktes machte daher schon früh Verkehrsregelungen notwendig. Der Warenverkehr musste von den durch den Markt in Anspruch genommenen Plätzen und Strassen ferngehalten werden. Dies verdeutlicht ein Zitat aus dem Ratsedikt vom 05. Januar 1708: "wie daß auff die Wochentliche Marckt-Täge, als Mittwoch und Sambstags, des Morgens mit Kutschen, Wägen, Kärren und Schleiffen über den Marckt gefahren und verdorben, sondern auch die Lezth, welche wegen der der großen Menge manchmahlen unmöglich ausweichen können dadurch in Leib- und Lebensgefahr gesetzt werden".

Daraufhin wurde an den Zugangsstrassen zu den Märkten zunächst ein hölzerner Block aufgestellt. Später sperrte man diese durch eiserne Ketten ab. Im Jahre 1795 wurde die damals nicht mehr gehandhabte Absperrung vom Rate wieder eingeführt und bis Ende der 1920er Jahre beibehalten.

 


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