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2. Das Marktrecht
 

Es ist zu allen Zeiten die Aufgabe des Wochenmarktes gewesen, die Bevölkerung mit den notwendigen Lebensmitteln, insbesondere den Erzeugnissen der Landwirtschaft und der Fischerei zu wohlfeilen Preisen zu versorgen.

Der erste wirkliche Hinweis auf den Frankfurter Markt findet sich in einer städtischen Urkunde vom 03.12.1238, wonach die Witwe Lugardis von Kebele ihr Haus zu Frankfurt, auf dem Markt, dem Kloster Haina schenkt.

In einer weiteren Urkunde vom 24.09.1264 wird über das Haus eines Ritters Rudolf von Praunheim am Markt berichtet. Beide Häuser lagen hinter dem Pfarreisen am jetzigen Domplatz. Der Markt muss also ursprünglich vor dem Ratshof (ältestes Rathaus neben der Stiftskirche - dem heutigen Dom) und an der Pfarrkirche, also vorm Dom abgehalten worden sein.

Als der Raum vor der Kirche immer mehr bebaut wurde, wurde der Römerberg allmählich zum Marktplatz. Wegen des am Samstag dort abgehaltenen Wochenmarktes erhielt sein östlicher Teil den Namen "Samstagsberg". Dieser Name taucht erstmals in einer Urkunde aus dem Jahre 1323 auf. Durch den stetig steigenden Messeverkehr wurde jedoch der Wochenmarkt immer mehr in die angrenzende "Krämergasse" gedrängt. Bereits 1473 werden auf dem Freithof (später Hühnermarkt) verschiedene Käsekarren und 1489 sieben Käsetische erwähnt.Im Jahre 1333 lässt der Frankfurter Patrizier Jacob Knoblauch den verfallenen Saalhof wieder herstellen und richtet darin Messehallen für die Tuchhändler ein.

Ein wesentlicher Bestandteil des Marktrechtes war der Marktfrieden (Marktbann). Dieser umfasste den Rechtsschutz der Besucher und wurde äusserlich angezeigt durch eine rote Fahne mit einem weissen Adler, welche am Brunnen auf dem Römerberg aufgehängt wurde. Diese kündete obendrein Anfang und Ende des Marktes an.

 

Ein Kaufmann in Begleitung von Rittern reitet zur Messe nach Frankfurt, Flugblatt des 16. Jhts.


 

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